Die Gedankenfreiheit ist ein grundlegender Faktor der persönlichen Entwicklung

Gilles Poulet *

Es wäre langwierig und zweifellos mühsam, die Geschichte des Freidenkertums (»Libre Pensée«) hier durchzugehen, deshalb werde ich mich darauf beschränken, sie so genau wie möglich zu definieren, damit wir uns alle, wann immer ich sie erwähne, über ihre Bedeutung einig sind, die sie für mich hat.

Erstens die Internationale Erklärung der Weltunion der Freidenker auf ihrem Kongress 1904 in Rom:

»Sie verwirft im Namen der menschlichen Würde das dreifache Joch:

  • die missbräuchliche Gewalt der Autorität auf religiösem Gebiet,
  • des Privilegs auf politischem Gebiet
  • und des Kapitals auf wirtschaftlichem Gebiet.«

Und nach Poincaré:
»Der Gedanke darf sich niemals unterwerfen, weder einem Dogma, noch einer Partei, noch einer Leidenschaft, noch einem Interesse, noch einer vorgefassten Idee, noch irgendetwas anderem als den Tatsachen selbst; denn wenn er sich unterwirft, würde er aufhören zu existieren«.
Eine schöne Formulierung, die dem vorhergehenden Fleisch und Inhalt verleiht!
Aber liebe Freunde, was für ein Programm!

Sicherlich sagen diese Überlegungen viel aus, viel über die Philosophie und Ziele der Freidenker und wahrscheinlich auch über die Autoren des Gesetzes über die Trennung von Staat und Kirche von 1905, zumal Ferdinand Buisson, der Vorkämpfer des Völkerbundgedankens und Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender der französischen Liga für Menschenrechte ein Freidenker war. Das Gesetz der Trennung schützte den Staat schließlich vor den religiösen Praktiken, die so viel Schaden angerichtet haben, wie Jaurès sagte: »Wir haben Hunderte und Aberhunderte von Jahren damit verbracht, die Gewissensfreiheit zu erobern, das heißt, das Recht für jeden, in den Dingen der Religion zu denken und zu handeln, wie er will. Vor Jahrhunderten, im Mittelalter, war die Kirche Herr über alles….«
So viel zu »Religion und Moral«.

»Aber Könige und Kaiser arbeiteten nicht für die Völker, sondern nur für sich selbst. Und als sie ihre Macht von der Kirche befreit hatten, wollten sie die Kirche nutzen, um ihre Macht über die Völker aufrechtzuerhalten; sie verstanden, dass, wenn die Menschen frei über die Dinge der Religion diskutieren könnten, sie die Dinge der Politik mit der gleichen Freiheit diskutieren würden.« So Jaurès weiter.
So viel zur »Politik«.

Der wirtschaftliche Aspekt bleibt allzu oft unberücksichtigt. In der Association des Libres Penseurs de France (ADLPF) fordern wir, die ultraliberale Wirtschaftstheorie zu hinterfragen, die für uns nur ein pseudo-religiöses Heidentum ist, das sich um den Gott des Kapitalismus, des Profits und der kleinen Gottheiten mit unendlicher Plastizität artikuliert und in der Lage ist, sich allen Situationen anzupassen, sofern sie ihren egoistischen Zwecken dienen. Ich werde nicht auf den für den aufmerksamen Beobachter offensichtlichen Analogien zwischen religiöser Doktrin und ökonomischer Doktrin bestehen: Unfehlbarkeit der Theorie (der unangreifbare Horizont von Thatcher’s TINA (es gibt keine Alternative)), die Abhaltung doktrinärer »großer Räte« (Davos), eine selbstbewusste, unerschütterliche und invasive Meinungsdiktatur (der Chor großer »Ökonomen« und anderer Redakteure, die unisono singen), nie in Frage gestellt und für die wunderbaren Tugenden der gleichen Wirtschaftskanons plädierend, schließlich die unendlich vielfältigen Relais-Stationen für das Fußvolks der »Gläubigen«, unfähig zur kleinsten kritischen Distanz. Am Ende entsteht aus der Passivität der Menge ein Duft der freiwilligen Knechtschaft, in der Überzeugung, dass es in der Tat keine Alternative gibt.
Soviel zum Thema »ökonomischer Profit«.

Wir sind uns jetzt zumindest hoffentlich einig über die Definition des freien Denkens. Wir müssen jetzt die unmittelbaren Folgen der auf Gewissensfreiheit beruhenden kämpferischen Aktivitäten untersuchen, zumindest so, wie wir sie in Frankreich beobachten, ohne zu behaupten, dass das Modell in seiner jetzigen Form exportierbar ist. Diese Konsequenz hat den Namen Laizität, jeder weiß es, und ich werde mich jetzt darauf berufen.

Definieren wir diesen Begriff wiederum: Die Laizität erlaubt die Öffnung eines öffentlichen Raumes, in dem Überzeugungen »besonders religiöse«, ohne zum Schweigen gebracht oder ignoriert zu werden, zu sekundären Elementen der Identität von Individuen werden, zugunsten dessen, was sie gemeinsam haben, nämlich ihrer Qualität als Bürger. Diesen Begriff »Bürger« werden wir im Laufe unserer Überlegungen immer wieder finden. Er ist für mich wichtig.

Hören wir auf den Philosophen Graf Sponville: »Sie (die Laizität) ist nicht Atheismus. Sie ist nicht irreligiös. Noch viel weniger eine weitere Religion. Bei der Laizität geht es nicht um Gott, sondern um die Gesellschaft. Er ist keine Weltanschauung, es ist eine Organisation des Gemeinwesens. Es ist kein Glaube, er ist ein Prinzip oder mehrere Prinzipien: die Neutralität des Staates gegenüber jeder Religion und jeder Metaphysik, seine Unabhängigkeit gegenüber den Kirchen sowie die Unabhängigkeit der Kirchen gegenüber ihm, die Gewissens- und Religionsfreiheit, die Forschungs- und Kritikfreiheit, das Fehlen einer offiziellen Religion, irgendeiner offiziellen Philosophie…. schließlich – nicht der unwichtigste Punkt – der Aspekt der öffentlichen Schule , ein nicht zuletzt nicht-konfessioneller und nicht-klerikaler – aber nicht antiklerikaler Aspekt. Die Essenz liegt in drei Worten: Neutralität (des Staates und der Schule), Unabhängigkeit (des Staates gegenüber den Kirchen und umgekehrt), Freiheit (des Gewissens und der Religionsausübung).
Einleuchtend, nicht wahr?

Die Laizität befreit und entlastet den Bürger vom kanonischen Recht, das behauptet, der Mensch sei ein Sünder und habe als solcher keine Rechte; dass die einzigen Rechte die Gottes seien, die das natürliche Recht verneinen, das besagt, dass der Mensch, weil er Mensch ist, von Natur aus Rechte hat. Es ist das Naturrecht, das durch positives Recht mittels menschlicher Organisation weiterführt, im Rahmen der Demokratie von Bürgern oder ihren Vertretern gewollt und niedergeschrieben wird. Der Bürger ist der zentrale Akteur, unverzichtbar für das Funktionieren der Demokratie und der zivilisierten Gesellschaften, befreit von Tyranneien und anderen daraus hervorgehenden »Demokraturen« (ein Kofferwort, zusammengesetzt aus Demokratie und Diktatur. Danach ist die Türkei eine »Demokratur«).

Wir müssen den Unterschied, den wir zwischen privat und öffentlich wahrnehmen, noch klären, um gut verstanden zu werden. Rousseau hatte sich dies zur Aufgabe gemacht, als er schrieb, dass es in jedem Individuum zwei Personen gibt, die öffentliche und die private. Der öffentliche Mensch ist derjenige, dessen Wirkungsbereich Konsequenzen für andere hat, während für den privaten Menschen der Wirkungsbereich keine Auswirkungen auf andere hat. In diesem Sinne kann und darf die demokratische politische Autorität das menschliche Bewusstsein nicht prägen, das eine Frage der privaten Entscheidung ist. Der Mensch ist frei in seinen Gedanken und Meinungen, und wenn die Menschen von Natur aus frei und gleich sind, was wir glauben, fließen Freiheit und Gleichheit nicht mehr aus dem guten Willen des Fürsten. Das ist ein langer Weg. Der Freidenker akzeptiert sich selbst als ein aufrechter Mensch, der sein Schicksal bestimmen will und nicht mehr auf von einer angeblichen Toleranz des Fürsten abhängig ist. Der Untertan wird endgültig durch den Bürger ersetzt.

»All das ist schön und gut« , werden Sie sagen, »aber worauf beruhen die Laizität des Staates und somit sein Einfluss auf die Organisation der Gesellschaft? Ganz einfach: auf der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789! Letztere bilden die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Charta der Rechte, auf die sich der Politiker selbst stützen muss, die zweifellos den oben genannten Vorgaben entsprechen, nämlich der Laizität des Staates und der gelebten Laizität der Gesellschaft. Das eine kann im republikanischen Kontext nicht ohne das andere existieren. Denn ohne diese positive Eigenschaft des Staates, die sich in den 1880er Jahren herausbildete und durch das Gesetz von 1905 vollendet wurde, wäre die Gesellschaft selbst nicht in der Lage gewesen, sich so sehr von der Religion zu lösen und damit eine moralische Emanzipation, sowohl kollektiv als auch individuell zu vollziehen. Der Staat ist neutral und kennt nur die Bürger, der Bürger ist nicht aufgefordert, neutral zu sein, er ist nur verpflichtet, niemanden im Namen seiner Religion oder seines möglichen Unglaubens zu belästigen. Man kann also sagen, dass die Menschenrechte in ihrer Substanz mit der Praxis des freien Denkens und der vollen Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte übereinstimmen. Mit anderen Worten, für den bewussten und aktiven Republikaner ergibt sich im Wege der Staatsbürgerschaft eine individuelle Identität aufgrund einer menschlichen Gemeinschaft von gemeinsamen Interessen. Wir dürfen über individuelle Unterschiede nicht hinwegtäuschen. Aber so lautet das Prinzip der demokratischen Debatte.

Ich bin mir natürlich voll und ganz bewusst, dass diese These durch den liberalen individualistischen Ansatz entschieden abgelehnt wird, der besagt, dass die Gesellschaft in erster Linie in der Verantwortung von Individuen liegt, die sich nach Belieben und damit weit entfernt von den Belangen des Staates oder gar gegen ihn äußern. Eine These, die z.B. den Aktivisten der Teepartei sehr am Herzen liegt ebenso wie den Neopopulisten, die viele Staaten in Europa und anderswo zum Rückschritt veranlassen wollen,.

Lassen Sie uns, wenn Sie so wollen, feststellen, dass die Laizität aus tieferen philosophischen und rechtlichen Gründen nicht auf ein Regime der individuellen Freiheit reduziert werden kann. Tatsächlich ist die durch das Gesetz von 1905 definierte Freiheit eine öffentliche und keine bürgerliche Freiheit und bestätigt die oben erwähnte Unterscheidung zwischen öffentlich und privat, die den »Bürger« zum öffentlichen Akteur und die »Person« zum privaten Akteur macht. Die Laizität existiert als Freiheit, die an die Qualität des Bürgers gebunden ist, und nicht an die des Einzelnen. Es ist eine Freiheit, die nicht als natürliches Recht existiert, weil sie im Rahmen einer souveränen politischen Gemeinschaft geschaffen wird, die für alle ihre Mitglieder entscheidet. Es ist eine Freiheit, gebunden, eingerahmt und begrenzt durch den Begriff »öffentliche Ordnung und allgemeines Interesse«. Eine Freiheit, die die souveränen Bürger gemeinsam definieren, vereint durch ihren gemeinsamen Willen, eine bestimmte politische Ordnung zu bilden, die sich von jeder anderen unterscheidet. Eine Freiheit, die im Namen der Vernunft jede Möglichkeit der Beeinflussung, Einmischung oder Einschränkung des Individuums durch dieses oder jenes besondere Interesse, vor allem durch das Interesse dieser oder jener Konfession oder Philosophie auf Distanz hält. Wenn der Staat in Bezug auf Religionen und Philosophien neutral ist, kann er offensichtlich auch kein von ihnen fördern. Der laizistische Staat formuliert kein orthodoxes Denken. Wie die Philosophin Catherine Kintzler sagt: »Der Glaube macht nicht das Gesetz, der Staat kümmert sich nicht um Theologie.«

Man muss auch mit Bestimmtheit sagen, dass die Laizität nicht von liberaler Art und Weise ist, also nur die individuelle Freiheit festhält, sowie eine Neutralität des Staates und seiner Agenten, die auf das Verbot beschränkt ist, diese oder jene Konfession zu fördern. Das heißt die Laizität nach Art der Liberalen zu denken, der Unterstützer rationaler Anpassungen, der eigentlich falschen Freunde der Laizität wie wir sie uns vorstellen. Diese versuchen ständig, die Menschen glauben zu machen, dass die Kirchen (oder dergleichen) dem Staat gleichgestellt sind. Das ist natürlich nicht der Fall: Der Staat ist universell, während die Kirchen nur die Befugnisse von Ladeninhabern haben. Wird aber wirklich die Laizität in ihrer wahren Bedeutung und Originalität im Verhältnis zu anderen Formen der Säkularisierung oder Toleranz verstanden, wie sie in der ganzen Welt existieren? Das ist nicht sicher, daher die oben erwähnte Kontroverse, die nicht abschwächt, auch wenn sich hier und da Zeichen in diese Richtung abzeichnen.

Ein laizistischer Staat ist verpflichtet, zumindest die Prinzipien der Laizität durch angemessene Ausbildung seiner Agenten fördern. Aber auch dadurch, dass er im Interesse der Gleichberechtigung fordert, dass alle Bürger diese Grundsätze respektieren. Es gibt kaum einen aufgeklärten Glaubenseiferer, der meint, dass der französische laizistische Staat die Religionsfreiheit des Einzelnen bedroht. Das ist immer wieder die berühmte »liberale« Sichtweise, die die Laizität als eine fast beliebige Freiheit begreift, eine Position, bei der sich die Zivilgesellschaft absolut vor dem Eindringen des Staates schützen sollte, als ob der Einzelne nicht Teil des Staates wäre, als ob der Bürger nur ein Ektoplasma, eine spirituelle Ausdünstung wäre. Akzeptieren wir also im Bemühen um Beschwichtigung und Annäherung, dass die laizistische Frage tatsächlich diese Dimension der Freiheit hat, die weniger die des Einzelnen als die des Bürgers ist. Diese Herangehensweise ist fundamental, um den prinzipiellen Vorzug von Staatsbürgerschaft zu verstehen, der über das Individuum in seinen kollektiven Bemühungen um das berühmte »Zusammenleben« hinausgeht, der einen gewissen Verzicht auf egoistische Positionen oder kommunitaristische Anwandlungen beinhaltet. Ich möchte klarstellen, dass diese Möglichkeit des kollektiven Denkens am Ende vom Staat sowohl als institutionelles Organ als auch als politisches Prinzip genau verkörpert wird. Diese Art des Denkens und Verstehens als Bürger in Frage zu stellen, ist heute die größte Bedrohung für das, was wir sind, als Land und als Gesellschaft. Diese Infragestellung geht einher mit Kriminalität, mit der Tendenz rechtliche Grenzen zu überschreiten, wobei das Paradox darin besteht, dass man im Namen der individuellen Freiheit zerstört, was Gesellschaft rechtfertigt, was »Gesellschaft ausmacht«, d.h. das menschliche Projekt des Aufbaus und der Vollendung der Nation und darüber hinaus ihren politischen Ausdruck, den demokratischen republikanischen Staat.

Sie werden mich richtig verstehen, wenn ich Arthur Rimbaud und sein »Ich bin ein anderer« parodiere und mich unter dem Druck individualistischer und ultraliberaler Thesen frage: »Ist der Bürger ein anderer?„. Aber welch ein anderer? Wie kann man diese Dichotomie überwinden, ohne in Schizophrenie zu verfallen? Alle Menschenrechte ergeben sich aus der Würde und dem Wert, die der menschlichen Person innewohnen. Im Übrigen ist die menschliche Person selbst das Subjekt dieser Rechte und der damit verbundenen Grundfreiheiten, und daraus folgt, dass sie (die menschliche Person) sowohl der Hauptnutznießer sein wie auch aktiv an ihrer Verwirklichung mitwirken muss. Dies entspricht im Wesentlichen der Erklärung und dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Menschenrechte von Wien im Jahre 1993. Es war eine meisterhafte Überwindung und Auflösung der Spannung, die wir oben zwischen Bürger und Privatperson aufgezeigt haben. Dieses Programm erinnert nämlich daran, dass die Menschenrechte direkt von der Existenz der menschlichen Person (jus naturalis = das Naturrecht) herrühren, die eingeladen ist, sich aktiv an ihrer Verwirklichung zu beteiligen, was, wie Sie sicher zustimmen werden, die menschliche Person in die Haut des aktiven Bürgers versetzt. Der Bürger ist derjenige, der freiwillig am Leben des politischen Gemeinwesens teilnimmt. Er teilt mit seinen Mitbürgern die Macht, das Gesetz zu bestimmen, die Befugnis, zu wählen und gegebenenfalls gewählt zu werden. Wenn du das Gesetz machst, ist es normal, dass du ihm gehorchst. Das heißt Staatsbürgerschaft (civisme). Könnte Régis Debray geschrieben haben.

Zusammenfassung

Keine wahre Freiheit bei eingeschränktem oder formatiertem Denken, keine Staatsbürgerschaft ohne die Möglichkeit authentischer, eigener Entscheidung, ohne die Wahlfreiheit jenseits von Doktrinen und »Missionierung« aller Art: politisch, wirtschaftlich, philosophisch oder religiös. Keine persönliche Verwirklichung unter tyrannischen Regimen, die versklaven, noch unter Theokratien, die behaupten, einem hypothetischen Gesetz Gottes Vorrang vor dem Gesetz der Menschen zu geben, noch in ultraliberalen Gesellschaften, in denen der Egoismus jedes Menschen für sich selbst herrscht. Es ist daher wünschenswert, unter einem wirklich demokratischen republikanischen Regime zu leben, das eine Staatsbürgerschaft erfordert, die allein in der Lage ist, einem gewissen Egoismus entgegenzuwirken.

Schluss

Für mich hängt die intellektuelle und moralische Entfaltung von der Gewissensfreiheit ab, die allein die Freiheit des Denkens erlaubt, das ist die Voraussetzung. Ich denke daher, dass die Gedankenfreiheit in der Tat ein grundlegender Faktor der persönlichen Entwicklung ist, denn sie erlaubt es uns, zweifelhafte Annahmen und Doktrinen loszuwerden, was eine wahre Gelassenheit mit sich bringt. Aber auch, wie wir gesehen haben, um sich als ein verantwortlicher Bürger zu verwirklichen, frei von den egoistischen Verkrampfungen, Chauvinismus und identitärer Überdetermination. Ein Mann, der seine doppelte Natur annimmt und für ein konstruktives Projekt arbeitet, das des freien Zusammenlebens.

Gilles Poulet
Juni 2018 für das UMLP-Treffen in Basel.