Dr. Corinna Oesch, Wien, Historikerin mit Fokus auf Frauen- und Geschlechtergeschichte
Dr. Corinna Oesch aus Wien erinnerte an die historische Situation, in der es zu den demokratischen Revolutionen in Europa und der Revolution 1848/49 in Deutschland gekommen ist. Ausgehend von der Französischen Revolution und einer Abfolge von Reaktion und neuerlichem Aufbegehren kulminierte die Demokratiebewegung letztlich in der Deutschen Nationalversammlung, die am 18. Mai 1848, also genau vor 175 Jahren, in der Frankfurter Paulskirche eröffnet wurde.
Statt eines „ehrfürchtigen, sterilen“ Gedenkens an den Jahrestag komme es darauf an, sich zu vergegenwärtigen, für welche Rechte Frauen und Männer in der Revolution von 1848 gekämpft haben, welche Rechte sie kurze Zeit innehatten, bevor die Reaktion die Errungenschaften der Revolution wieder zerschlug.
Unterbelichtet bis heute bleibt die Rolle der Frau in der Revolution. Alle Abgeordneten in der Paulskirche waren Männer, für die interessierten Frauen musste die „Damengalerie“ erweitert werden. Auf den Straßen engagierten sich allerdings Frauen in großer Zahl kämpferisch für die Demokratie. Die allgemein als „erste demokratische Verfassung“ gefeierte Paulskirchenverfassung änderte allerdings nichts daran, dass Fürsten, Herzöge und Könige in den Einzelstaaten weiteramtierten. Als Staatsform sollte eine „konstitutionelle Monarchie“ sein, mit einem Kaiser als deutsches Staatsoberhaupt, der diesen Titel vererben konnte. Kennzeichnend für das heutige Gedenken: es stehe außer Zweifel, dass unser heutiges „das beste Deutschland (oder Österreich) aller Zeiten“ sei. Man komme aber nicht umhin, das heutige politische System mit seinen globalen Verstrickungen kritisch zu betrachten.
Es gehe darum, so Corinna Oesch, das heuchlerische Gedenken an 1848 von offizieller Seite mit einer ehrlichen Auseinandersetzung zu konfrontieren. Dies bedeutet insbesondere, Bezüge zwischen dem Kampf um Freiheitsrechte von 1848 und der heutigen Demokratiebewegung (Aufklärungs- und Verfassungsbewegung) herzustellen. Das dürfe die Frage nicht aussparen, welche Grundrechte „während der Pandemie“ außer Kraft gesetzt wurden bzw. heute weiterhin ausgehöhlt sind. Ebenso bedarf es eines wachen Blickes auf Bedrohungen in der Zukunft, die sich z. B. unter dem Stichwort „WHO-Komplex“ anbahnen.
Aus: Bericht von Felicitas Rabe in RT