Über die WUF

Weltunion der Freidenker

SATZUNG

A) ZUSAMMENSETZUNG DER WELTUNION
Die Weltunion der Freidenker umfasst Gruppierungen, Vereinigungen und Landesverbände von Freidenkern sowie einzelne Freidenker, die sich zu den fundamentalen Prinzipien des Freidenkertums bekennen, sich bemühen, ihr Leben danach einzurichten, sowie dieses Gedankengut weiterzuverbreiten, weiterzuempfehlen und unter allen Umständen zu verteidigen.

B) GRUNDSÄTZE, FORDERUNGEN, ZIELE
Die Weltanschauung der Freidenker beruht auf den Grundsätzen der objektiven Erkenntnis, des befreienden Gebrauchs der Vernunft, einer friedlichen, konstruktiven Wissenschaft, der Philosophie, des eigenständigen Gebrauchs des Verstandes und der Suche nach Wahrheit.
Die Weltanschauung der Freidenker bekennt sich zum Laizismus, zur Demokratie, zum sozialen Fortschritt und zur progressiven Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Die Freidenkerbewegung tritt für Frieden und Abrüstung ein und kämpft gegen Kriege, Militarismus, Kolonialismus und Kriegspropaganda. Sie verteidigt die souveräne Gleichheit aller Länder, fordert das Ende von Unterentwicklung und Unterdrückung und den Aufbau gleichberechtigter, partnerschaftlicher Beziehungen, sie fördert die Völkerverständigung und internationale Solidarität und verteidigt das Völkerrecht.
Die Freidenkerbewegung fordert für alle Menschen, ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und Klassenzugehörigkeit sowie des weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses und ungeachtet der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung, auf Gerechtigkeit, auf soziale Sicherheit und Arbeit sowie auf unentgeltliche Bildung und Gesundheitsfürsorge für alle.
Die Freidenkerbewegung tritt für die volle Gedanken- und Gewissensfreiheit ein, für die Freiheit der Information, der Medien und der Kunst, ohne Zensur und Bevormundung durch staatliche und religiöse Autoritäten oder wirtschaftliche Macht. Sie tritt für das Recht auf eine frei gewählte Weltanschauung ein und dafür, sie in voller Freiheit zu äußern, darzulegen, zu praktizieren und zu verteidigen, soweit sich diese nicht für die Menschheit oder für Einzelne als schädlich oder als freiheitswidrig erweist.
Die Freidenkerbewegung tritt für die umfassende Verwirklichung der sozialen und staatsbürgerlichen Menschenrechte ein, besteht auf ihrer Universalität, Unteilbarkeit und gleichen Geltung für alle Menschen.
Die Weltanschauung der Freidenker anerkennt keine Dogmen religiöser, politischer, gesellschaftlicher oder nationaler Natur, sie verteidigt die Vernunft gegen weltlichen und religiösen Irrationalismus. Sie verneint die Überlegenheit oder Vorherrschaft einer menschlichen Gemeinschaft, eines politischen oder gesellschaftlichen Systems, einer Weltanschauung oder eines Individuums über andere. Sie verwirft und bekämpft jeden auf Einzelne, auf Gruppierungen, Gemeinschaften und Nationen ausgeübten Zwang in Bezug auf alle Bereiche des Denkens; sie fordert für jedermann das Recht, die Art seiner Lebensführung selber zu wählen, dies im Rahmen der Achtung vor dem Leben und der Würde der menschlichen Person.
Aus diesem Grunde kämpft die Freidenkerbewegung für die Freiheit, die Demokratie, die geistige und soziale, kulturelle und moralische Entwicklung der Menschheit, für das Wohl und den Frieden der menschlichen Gemeinschaften sowie die volle Emanzipation der Individuen.
Sie ist weder von einer politischen Partei noch von einer staatlichen Institution abhängig, sondern beansprucht diesen gegenüber völlige Unabhängigkeit.

C) ZWECK
Der Zweck der Weltunion der Freidenker besteht darin, an alle Freidenker und ihre Organisationen zu appellieren, sich zum Kampf für ihre Ideale, für die Verbreitung ihres Gedankengutes, für die Verteidigung ihrer Interessen und ihrer Rechte sowie für die Erfüllung ihrer Forderungen zusammenzuschließen, sie im Schosse einer internationalen Organisation zu vereinen, die ihren Zweck darin sieht, ihrer Mitglieder zu unterstützen, ihnen zu helfen, sie anzuhören, zu beraten und zwischen den Freidenkern, ihren Organisationen, ihren Freunden und Sympathisanten feste Bande wirksamer Freundschaft, Solidarität und Brüderlichkeit zu schaffen.

D) ORGANISATION

Artikel 1
Die Weltunion erstreckt ihre Tätigkeit auf alle Kreise und alle Teile der Welt, ungeachtet nationaler, kontinentaler, sozialer oder politischer Grenzen.

Artikel 2
Der Sitz der Weltunion der Freidenker wird vom Internationalen Rat bestimmt, in dringendem Fall vom Exekutivbüro. Der gegenwärtige Sitz ist Paris.

Artikel 3
Mitglied der Weltunion der Freidenker können alle Organisationen und Personen werden, die diese Satzung anerkennen und sich für ihre Grundsätze, Forderungen und Ziele einsetzen. Alle Beitrittsgesuche sind an das Büro zu richten, das sie an den Internationalen Rat weiterleitet.
Die Weltunion kann regionale Gruppen einrichten. Jede Gruppe regelt ihre Satzung nach der Satzung der Weltunion.
Nationale Verbände können als „korrespondierende Mitglieder“ der Weltunion beitreten, insbesondere wenn die Reisekosten über verschiedene Kontinente nicht aufzubringen sind.

Artikel 4
Der Internationale Rat besteht aus den Delegierten der angeschlossenen Verbände und Einzelmitgliedern. Der Internationale Rat tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Sein Mandat dauert von einem Kongress zum nächsten.
Auf jedes abgerechnete Mitglied im vorangegangenen Kalenderjahr entfällt eine Stimme. Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, das gleiche gilt für Wahlen. Auf Antrag werden Wahlen geheim durchgeführt. Für eine Änderung der Statuten ist eine Mehrheit von zwei Drittel erforderlich.
Dem Internationalen Rat obliegt die Leitung und Lenkung der Arbeiten der Weltunion. Er ist das oberste Organ der Weltunion. Seine Beschlüsse sind für alle Mitgliedsorganisationen verbindlich, unbeschadet ihrer ungeschmälerten Autonomie in weitergehenden programmatischen Positionen und in Bezug auf die Organisation der Werbung in ihren Ländern.
Der Rat wählt ein Exekutivbüro, das aus mindestens sieben nicht dem Rat angehörenden Mitgliedern bestehen soll.
Den Sektionen in weitentfernten Ländern oder solchen, die sonst wie an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert sind, steht das Recht zu, einen Vertreter zu bestimmen, sei es ein Mitglied des Büros oder ein Vertreter eines anderen Mitgliedsverbandes.
Der Internationale Rat beruft in der Regel alle vier Jahre einen Internationalen Kongress ein und gibt dessen Thema bekannt und legt die Tagesordnung und die Geschäftsordnung fest. Er bezeichnet die Berichterstatter nach Absprache mit den angeschlossenen Landesverbänden. Der Internationale Rat ist ermächtigt, Freidenkertreffen jeder Art zu organisieren.
Der Internationale Rat bestimmt die Höhe des Jahresbeitrags.
Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 1 € pro Mitglied.
Organisationen, die den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann auf Antrag an das Büro ein reduzierter Beitrag gewährt werden.
Der Internationale Rat wählt die Kommission für die Rechnungsprüfung.
Die Aufwendungen der Mitglieder des Internationalen Rates tragen die Entsendenden.

Artikel 5
Die Geschäftsführung der Weltunion obliegt dem vom Internationalen Rat gewählten Exekutivbüro. . Es hat die Aufgabe, die vom Internationalen Rat gefassten Beschlüsse auszuführen. Es bestimmt Ort und Zeitpunkt des internationalen Kongresses nach Absprache mit den angeschlossenen Verbänden.
Das Exekutivbüro besteht in der Regel aus sieben Mitgliedern: dem Präsidenten, ein oder zwei Vizepräsidenten, dem Organisationssekretär, dem Informationssekretär, dem Kassier sowie einem oder mehreren weiteren Mitglied/ern.
Für den Fall, dass zwischen zwei Sitzungen des Internationalen Rates im Büro eine Vakanz entstehen sollte, ist der Internationale Rat ermächtigt, einen Ersatz zu wählen; die Wahl auf dem Korrespondenzweg ist zulässig.
Die Aufwendungen der Mitglieder des Büros trägt dieWeltunion.

Artikel 6
Das Exekutivbüro und der Internationale Rat vertreten die Weltunion der Freidenker. Ihr Mandat erlischt mit der Beendigung des Kongresses, nachdem das neue Büro und der neue Internationale Rat ihre Tätigkeit aufgenommen haben.

Artikel 7
Der Internationale Kongress befasst sich mit allen Berichten über Fragen von allgemeinem Interesse, die auf die Tagesordnung gesetzt wurden und stellt sie zur Diskussion.
Der Kongress kann Resolutionen und Beschlussempfehlungen an den Internationalen Rat beschließen. .

Artikel 8
Sofern die Hälfte der Mitgliedsverbände dies verlangt, oder wenn der Internationale Rat es für notwendig hält, wird auf den nächstmöglichen Zeitpunkt der Internationale Rat oder ein außerordentlicher Kongress zu einer Tagung einberufen.

Artikel 9
Alle in der vorstehenden Regelung nicht vorgesehene Fälle werden vom Internationalen Rat geregelt.

Artikel 10
Für die Revision der Satzung und Reglemente ist allein der Internationale Rat zuständig.

Zuletzt geändert in Wien am 30. April 2011